Hilfe für Selbstständige und Unternehmen in Zeiten von Corona

Durch den Coronavirus kommen Selbstständige und kleine Unternehmen in die Bredouille: Aufträge bleiben aus, Geschäfte müssen schließen. Der Staat, Bund und Länder stellen jetzt mehrere Milliarden bereit, um Unternehmen zu unterstützen.

Doch wie kann man als Unternehmer Hilfe in Anspruch nehmen?

Hier bekommst Du einen Überblick, wo Du Unterstützung bekommen kannst:

Kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler erhalten sehr umfangreiche und rasche Unterstützung

Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit, um schnell und effekftiv kleinen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern zu helfen. Dazu werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Hilfe des Bundes ergänzt die Programme der einzelnen Bundesländer. Deshalb werden die Anträge gesammelt in den Bundesländern bearbeitet. 

Die Liste der zuständigen Behörden im jeweiligen Land finden Sie hier: 

Übersicht über die zuständigen Behörden 

Als Soforthilfe werden folgende Zuschüsse vorgesehen: 

  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro 
  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro. 

Selbstständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft abgesichert sind. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt, Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden. 

Die Realwirtschaft wird in umfassendem Maße unterstützt, um Unternehmen sowie Beschäftigte und ihre Arbeitsplätze zu schützen:

  • Der Bund gründet einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der sich insbesondere an große Unternehmen richtet und großvolumige Hilfen gewähren kann. Er ergänzt die bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über die KfW Sonderprogramme. Der Fonds enthält: 
  • Unternehmen jeder Größe erhalten steuerliche Hilfen, um ihre Liquidität zu verbessern. Für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen gilt bis Ende 2020: 
  • Finanzbehörden gewähren Stundungen von Steuerschulden. 
  • Steuervorauszahlungen können angepasst werden. 
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen werden verzichtet. 

Unternehmen können Kurzarbeitergeld nun bereits beantragen, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Mit dem Kurzarbeitergeld können betroffene Unternehmen Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen. Dies schließt auch Leiharbeitnehmer ein. 

Hilfemaßnahmen durch den Staat

Das Bundesfinanzministerium hat sich mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf ein weitreichendes Bündel von Maßnahmen verständigt, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen. 

„Wir wappnen unser Gesundheitssystem und die Wirtschaft finanziell für das Bewältigen der Epidemie.“

Bundesfinanzministerium

Möglichst kein Unternehmen soll durch die Epidemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen.

  • Kurzarbeiter-Regelung bis Anfang April angepasst: Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und es müssen nur 10% der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.
  • Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank.
  • Steuerpolitischen Maßnahmen:
    • Stundungen von Steuerschulden zu gewähren werden erleichert
    • Bei Unternehmen, die unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, werden bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet
    • Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen, werden erleichtert
  • Unternehmen, die vom Coronavirus betroffen sind, werden bei Liquiditätsengpässen unterstützt und eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro wird eingerichtet.


Weitere Infos zu den Maßnahmen findest Du hier:
Bundesfinanzministerium

Steuerliche Erleichterungen für Unternehmen

Der Bund sowie die Bundesländer reagieren derzeit mit gezielten Maßnahmenpaketen, um Unternehmen während der Krise zu entlasten. Dazu zählen insbesondere steuerliche Erleichterungen

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden können Arbeitgeber voll vom Staat erstatten lassen (vorher nur zu 50 Prozent)
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

Um die Hilfsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, solltest Du frühzeitig Kontakt mit Deinem zuständigen Finanzämtern aufnehmen.

Hilfe für Unternehmen & Selbstständige in den Bundesländern

Schleswig-Holstein:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/faq.html

Hamburg
https://www.hamburg.de/coronavirus/wirtschaft/

https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/

Bremen

https://www.bremen.de/leben-in-bremen/nachrichten/corona

https://www.wfb-bremen.de/de/page/beratung-und-foerderung/foerderprogramme-fuer-bremen

Niedersachsen 

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus

Nordrhein-Westfalen

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Hessen

https://wirtschaft.hessen.de/presse/pressemitteilung/coronahilfen-fuer-unternehmen

Rheinland-Pfalz

https://www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/wirtschaft-und-hilfe-fuer-unternehmen/

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/Unternehmen-befuerchten-Umsatzrueckgaenge-Rheinland-Pfalz-will-Wirtschaft-gegen-Coronavirus-absichern,corona-rheinland-pfalz-wirtschaft-100.html

Saarland

https://www.saarland.de/254042.htm

https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/corona_saar-unternehmen_nutzen_notrufportal_100.html

Baden-Württemberg

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/

Bayern

https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

Thüringen
https://www.landesregierung-thueringen.de/corona-bulletin/

Sachsen-Anhalt

https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/#c232804

Sachsen
https://www.smwa.sachsen.de/4358.htm

Brandenburg

https://mwae.brandenburg.de/de/bb1.c.661351.de

Berlin

https://www.berlin-partner.de/infothek/coronavirus/

Mecklenburg-Vorpommern

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles–Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus

Überbrückungshilfen für Unternehmen & Selbstständige

Derzeit stehen für Unternehmen verschiedene Hilfemaßnahmen zur Verfügung. Die KfW vergibt zum Beispiel Kredite zu besonderen Konditionen und hilft somit Unternehmen mit Engpässen. Weitere Informationen über die Förderung der KfW findest Du hier: 

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Eine weitere Möglichkeit für Unternehmen ist auch, Bürgschaften zu bei Landesförderinstituten zu beantragen, damit diese Kredit besichern.

Finanzielle Entlastung durch Kurzarbeit

Wer kann Kurzarbeit beantragen?

Kurzarbeit beantragt der Arbeitgeber. Der Bundestag hat dazu kurzfristig ein neues Gesetz erlassen. Rückwirkend zum 1. März können Betriebe Kurzarbeitergeld nun bereits nutzen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. 

Was bedeutet das für das Gehalt der Mitarbeiter?

Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent ihres Nettolohns für die ausfallende Arbeitszeit, wenn sie Kurzarbeit machen müssen. Wer also beispielsweise statt wie üblicherweise fünf Tage nur noch vier Tage pro Woche arbeiten würde, bekäme 80 Prozent des Lohns weiter vom Arbeitgeber. Für die übrigen 20 Prozent erhalten Beschäftigte die Kompensationszahlung von der Arbeitsagentur.

Kann man als Unternehmer Urlaub anordnen?

Es ist möglich, Urlaub anzuordnen, soweit die betreffenden Urlaubstage nicht schon genehmigt sind. Urlaub, der schon genehmigt ist, kann vom Arbeitgeber nicht ohne weiteres wieder gestrichen werden.

Was gilt für Selbstständige?

Selbstständige können nicht in den Genuss von Kurzarbeitergeld kommen, weil sie nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind.

Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

Wenn Aufträge ausbleiben, sodass Du nicht mehr von Deinem Einkommen leben kannst, gibt es Hilfe von der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Jobcentern. 

Im Großen und Ganzen gibt es hierbei zwei Möglichkeiten: Wenn Du eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige in den ersten drei Monaten deiner Selbstständigkeit abgeschlossen hast und die Beiträge bezahlt hast, kannst Du Dich arbeitslos melden, wenn die Aufträge komplett ausbleiben.
Wichtig: Meldest Du Dich arbeitslos, darfst Du außer einer Nebentätigkeit auch nicht arbeiten – selbst wenn wieder Aufträge vorhanden sind. Wenn wieder Aufträge vorhanden sind, musst Du die Arbeitslosigkeit beenden und bekommst somit auch kein Arbeitslosengeld mehr.

Grundsicherung für Selbstständige. Wenn das Einkommen trotz Aufträgen nicht ausreicht, dann kannst Du eine Grundsicherung beantragen – besser bekannt als Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV. Die Höhe wird individuell berechnet und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Am besten sprecht ihr dazu direkt mit eurem Kundenberater bei der Agentur.

Mehr Infos zu diesen Leistungen findest Du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Was passiert, wenn Du wegen Corona selber nicht mehr arbeiten könnt?

Im Allgemeinen gibt es zwei Gründe, warum ihr als Selbstständiger wegen des Coronavirus nicht mehr arbeiten könnt: Ihr seid selbst am Coronavirus erkrankt oder werdet als Verdachtsfall eingestuft. 

Dann hast Du die folgenden Möglichkeiten:

  • Wenn Du als Selbstständiger selbst erkrankt bist, ist es als würdest Du mit einer normalen Krankheit zu Hause bleiben müssen. In diesem Fall verdienst Du auch nichts. Wenn Du länger als 42 Tage arbeitsunfähig bist, hast du das Recht gesetzliches Krankengeld zu bekommen. Doch ein so lange Arbeitsunfähigkeit ist hier nicht zu erwarten.
  • Wenn Du in Quarantäne bist, aber ganz normal am eigenen PC arbeiten kannst, ändert sich für dich nichts. Denn Du kannst weiterhin deinen Lebensunterhalt verdienen.
  • Wenn die Quarantäne Dich davon abhält, Deinem Beruf nachzugehen, greift das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen„. Laut diesem Gesetz steht Dir eine Entschädigung für eure Verdienstausfälle zu. Der Staat zahlt Dir dann eine monatliche Summe, die sich an Deinem letzten Jahreseinkommen orientiert.

Was passiert, wenn Deine Angestellten erkranken?

Ist einer deiner Angestellten mit dem Coronavirus infiziert und bekommt weiterhin seinen bzw. ihren Lohn ausgezahlt.

Wenn dein/e Angestellte/r gesund ist, aber in Quarantäne verweilen muss, gelten dieselben Bestimmungen wie für Dich. Kann die Person von Zuhause aus weiter normal arbeiten, muss sie es auch. Wenn dies nicht der Fall ist, dann greift auch hier das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Dann übernimmt der Staat die Entschädigung.

Weitere Informationen zum Thema Corona

Welche steuerlichen Erleichterungen werden gewährt?

Es werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Das ist gerade für Freiberufler und kleine Unternehmen sehr wichtig, die sich hierfür mit ihrem Finanzamt in Verbindung setzen sollten. Insgesamt wird Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet. Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist und entsprechend verfahren wird.

Wo kann ich mich als Selbstständiger oder Unternehmer über Kredite der KfW informieren?

KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Webseite der KfW und bei allen Banken und Sparkassen. Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.