Neues Urteil zu E-Mail-Newslettern: Ist eine Bestätigungs-Mail Spam?

Das sogenannte Double-Opt-In galt bisher als das gängige Verfahren bei der Anmeldung zu E-Mail-Newslettern. Doch ein neues Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München sorgt jetzt für Unruhe bei allen, die mit dem Thema E-Mail-Marketing zu tun haben. Denn nach Ansicht der Richter ist bereits die per Mail verschickte Bestätigung des Newsletter-Abos belästigende Reklame, sofern die ausdrückliche Einwilligung des Empfängers fehlt. Der besonders verwirrende Aspekt an diesem Urteil: Der Bundesgerichtshof hatte das Double-Opt-In erst vor kurzem als zulässiges und wirksames Mittel zur Nachweisbarkeit von Einwilligungen in Mail-Reklame erklärt.

Beim Double-Opt-In bekommt der Nutzer, nachdem er einem E-Mail-Newsletter-Abo zugestimmt hat, eine Mail zugeschickt, in der er das gewünschte Abonnement bestätigen soll. Die Mail enthält in der Regel einen Verifizierungs-Link. Dieser soll garantieren,, dass der Newsletter auch wirklich erwünscht ist und die Mail-Adresse nicht auf anderen Wegen im Verteiler gelandet ist.

Unternehmen, die das Double-Opt-In-Verfahren für Newsletter oder Werbung nutzen, fürchten bereits eine neue Abmahnwelle. Allerdings hat das OLG München eine Revision am Bundesgerichtshof zugelassen. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat in seinem Blog zudem eine Checkliste veröffentlicht, die zeigt, was bei Bestätigungsmails beachtet werden muss, um sie abmahnsicher zu machen – unter anderem schlägt er eine umfassende Protokollierung des Anmeldevorgangs vor. Andere Juristen sehen gerade diesen Punkt allerdings aus Datenschutzgründen kritisch.

Fazit: Bis zur endgültigen Klärung durch das BGH bewegt sich das E-Mail-Marketing gerade auf dünnem Eis.