Vorschaubilder auf Facebook: Geteilter Spaß = teure Abmahnung?

Das Thema Abmahnungen hat uns hier im Blog 2012 mehr oder weniger regelmäßig beschäftigt – mal ging es zum Beispiel um Bildrechte, mal um die Verletzung der Impressumspflicht bei Facebook. Leider sind die Abmahnanwälte auch 2013 weiter unterwegs und haben ein neues Jagdrevier entdeckt: Jetzt werden scheinbar die sozialen Netzwerke wie Facebook und Google+ nach Urheberrechtsverletzungen durchsucht. Stein des Anstosses sind Vorschaubilder, die automatisch zu Posts erstellt werden. Aus aktuellem Anlass listen wir Euch deshalb auf, auf welche Fallen Ihr achten müsst bzw. mit was Ihr auf der sicheren Seite seid.

Wie viel ist ein Bild wert?

Knapp 1800 Euro – soviel soll ein Facebook-Nutzer, der auf einer gewerblichen Seite einen Link inklusive Foto geteilt hat, zahlen. Begründung: Der Mann besaß nicht die Rechte an dem in der Vorschau sichtbaren, etwa briefmarkengroßen Bild. Die abmahnende Rechtsanwaltskanzlei verlangt deshalb im Namen ihrer Mandantin 600 Euro entgangenes Fotohonorar sowie 600 Euro „Verletzerzuschlag“ zuzüglich 546,69 Euro Abmahnkosten

Publik gemacht hat den Fall der Rechtsanwalt Frank Weiß, der den abgemahnten Facebook-Nutzer vertritt. Der Anwalt äußert auf seinem Blog ganz erhebliche Zweifel an der „geltend gemachten Höhe des Schadensersatzes sowie der entstandenen Rechtsanwaltskosten“. Er räumt aber gleichzeitig ein, dass tatsächlich ein Urheberrechtsverstoß in Bezug auf das bei Facebook gezeigte Miniaturbild vorliegt.

Was tun?

Die kleinen Vorschaubilder gibt es nicht nur auf Facebook. Sondern auch auf Google+, Ebay, Pinterest… Oftmals sind es die Minibilder, die überhaupt auf einen Post neugierig machen. Kurz: Ohne die Bilder würde wirklich etwas fehlen und fast alle, die die sozialen Netzwerke als Marketinginstrument benutzen, hätten definitiv ein Problem.

Doch genau das empfiehlt Anwalt Weiß allen, die wirklich sicher gehen wollen – vorsorglich auf das Miniaturbild verzichten. Geht zum Beispiel bei Facebook ganz einfach mit einem Klick auf den entsprechenden Button.

Die Veröffentlichung mit Miniatur-Vorschaubild ist bei Facebook der Standard. Screenshot: Sandra Cantzler
Mit einem Klick lässt sich das Vorschaubild deaktivieren und das Risiko von Abmahnungen minimieren. Screenshot: Sandra Cantzler

Die abmahnende Kanzlei hat sich inzwischen mit einer Stellungnahme auf ihrer eigenen Webseite von „Massenabmahnern“ distanziert und sagt, dass nur „Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Umfeld“ abgemahnt werden.

Dennoch dürfte die Abmahnungbei vielen Nutzern von Facebook und Co. ein mulmiges Gefühl im Bauch hinterlassen haben – schon allein weil es offenbar keine wirkliche rechtliche Sicherheit gibt, da die Gesetze den Realitäten im Netz inzwischen weit hinterherhinken.

Kalkuliertes Risiko?

Der Rechtsanwalt Thomas Schwencke rät in seinem Blog allen, die Social-Media-Kanäle für ihr Marketing nutzen, die möglichen Kosten für Urheberrechtsverletzungen von vornherein in ihr Budget einzukalkulieren – ganz einfach, weil es kaum möglich sei, soziale Medien ohne Urheberrechtsverstöße zu nutzen. Als Rücklage für den Fall der Fälle rät er zu einer Summe von 700 Euro.

Da 700 Euro nicht wirklich viel sind – siehe die aktuelle Abmahnung – heißt es natürlich, sich trotzdem umsichtig zu verhalten und sich so gut wie möglich abzusichern. Das Notfall-Budget sollte nicht als Freibrief für sorgloses Verlinken und das generelle Nutzen fremder Bilder gesehen werden!

Ziemlich sicher: Eigene Bilder

Wer eigenen Content in die Social Networks hochlädt, ist einigermaßen sicher vor Abmahnungen, muss aber ebenfalls Regeln beachten. Foto: panthermedia.net/Alexander Kirch

Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte im Internet grundsätzlich vor allem auf eigene Fotos und Videos setzen. Urheberrechtsverletzungen sind damit ausgeschlossen. Aber selbst bei selbsterstellten Inhalten gibt es Einschränkungen – in diesem Fall das sogenannte Recht am eigenen Bild: Wenn außer mir auch andere Menschen auf dem Bild zu sehen sind, müssen diese vorher der Veröffentlichung zugestimmt haben. Streng genommen bedeutet das, dass das gemeinsame Partyfoto mit den besten Freunden nur mit deren Einverständnis auf Facebook gepostet werden darf. Wer nicht gefragt wird, darf abmahnen. Wird unter Freunden natürlich nicht gemacht, ist aber rein rechtlich möglich.

Vorsicht bei Bilddatenbanken

Es gibt im Netz eine Vielzahl von Plattformen, auf denen kostenlos sogenannte Stock-Motive heruntergeladen und genutzt werden können. Für Fotografen sind diese Portale eine Möglichkeit, Werbung für sich zu machen. Deshalb stellen sie ihre Bilder gratis zur Verfügung. Einzige Bedigung: Der Name des Fotografen muss unbedingt genannt werden. Mal abgesehen davon, dass viele Nutzer fahrlässig mit der korrekten Benennung umgehen, gibt es in den sozialen Netzwerken ein großes Problem: Bei den Vorschaubildern werden die Urheber grundsätzlich nicht genannt – für Fotografen kann das ein Grund sein, einen Nutzer abzumahnen. Genau so ein Fall liegt bei der aktuellen Abmahnung vor.

Konsequenz: Seid beim Teilen entsprechender Inhalte vorsichtig – das gilt auch bei Links zu Seiten von Fotografen oder Galerien. Thomas Schwencke rät zudem, nur zu verlinken, wenn die Linkquelle Empfehlungsbuttons enthält und zum Teilen auffordert.

Finger weg von Prominenten!

Früher wurden die Bilder von Lieblings-Schauspielern, -Musikern, -Sportlern … in Schuhkartons oder an realen Pinnwänden gesammelt. Heute werden sie bei Facebook oder Pinterest hochgeladen und mit der übrigen Fan-Gemeinde geteilt. Eigentlich toll für die Promis, weil sie so ja noch bekannter werden. Eigentlich.

Denn ziemlich oft finden die Stars selbst bzw. ihr Management das nicht lustig. Mal ganz abgesehen davon, dass auch diese Fotos von Fotografen gemacht wurden, die mit ihren Bildern Geld verdienen wollen. Die Gefahr einer Abmahnung ist also hoch. Entsprechend solltet Ihr auf solche Fotos verzichten – egal ob es um das Verlinken, das Pinnen an der eigenen Pinnwand oder um die Verwendung als Profilbild geht.

Fazit

Posten, teilen, liken: Soziale Netzwerke leben von Spontanität und Interaktion – gerade für die professionelle Nutzung gelten jedoch eigene Gesetze. Grafik: panthermedia.net/venimo

Bilder sind das Salz in der Suppe der sozialen Netzwerke. Ohne Fotos, Cartoons oder Videos werden Facebook, Google+ und Pinterest zu einem ziemlich faden Brei. Gleichzeitig wird der Bereich Social Media zunehmend von geschäftstüchtigen Abmahnanwälten entdeckt. Gerade für Menschen, die die Netzwerke professionell nutzen, tun sich dadurch immer neue Fallen auf. Die rechtliche Lage ist derzeit so unsicher, dass selbst bei größter Sorgfalt immer etwas schief gehen kann.

User müssen diese Risiken im Hinterkopf behalten. Checkt vor dem Posten/Teilen/Linken die wichtigsten Punkte und verzichtet gegebenenfalls auf einen Post, wenn Ihr irgendwie Bauchweh dabei habt. Auf der anderen Seite ist es aber auch wichtig, dass ihr keine Schere im Kopf entwickelt und Euch aus Angst vor Abmahnern selbst zensiert. Denkt immer dran: Nur wer nichts macht, macht nichts verkehrt – hat dafür aber vermutlich auch ein ziemlich langweiliges Leben!