Facebook-Urteil: Betreiber haften für Rechtsverstoß durch Nutzer

Lädt ein Facebook-Nutzer ein urheberrechtlich geschütztes Bild auf einer Facebook-Fanseite hoch, haftet unter Umständen der Seitenbetreiber für diesen Rechtsverstoß. Das hat jetzt das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 303/12). Betreiber müssen jetzt aber nicht in Panik verfallen und Seiten dicht machen, denn die Haftung erfolgt nicht automatisch, sondern erst dann, wenn sie selber einen Beitrag zur Rechtsverletzung geleistet haben. Oder in einfacheren Worten: Der Betreiber haftet für einen fremden Beitrag, wenn er auf den Verstoß aufmerksam gemacht wurde, aber dennoch nicht reagiert.

Für Seitenbetreiber bedeutet das Urteil in erster Linie, ihre Sorgfaltspflicht und Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße ernst zu nehmen. Dazu gehört die Pflicht, den eigenen Posteingang regelmäßig zu kontrollieren und im Falle einer Abwesenheit (etwa während des Urlaubs) jemand anderem diese Aufgabe zu übertragen. Denn sobald ein Hinweis auf einen Rechtsverstoß eintrifft, ist sofortiges Handeln angeraten. Der betreffende Beitrag sollte möglichst umgehend von der Seite entfernt werden, um nicht selber belangt werden zu können.