Wann benötige ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist, wann er benötigt wird und wo Sie den Vertrag im checkdomain-Kundenbereich finden.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich ist, hängt von der konkreten Datenverarbeitung und den eingesetzten Dienstleistern ab.
Was ist Auftragsverarbeitung?
Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Unternehmen einen externen Dienstleister für Hosting, Newsletter, Wartung, Analyse-Tools oder andere technische Dienste nutzt.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag regelt dabei die Rechte und Pflichten zwischen dem Verantwortlichen und dem Dienstleister.
Wann wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag benötigt?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag kann erforderlich sein, wenn ein externer Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet oder Zugriff auf solche Daten erhalten kann.
Wartung von Software oder Hardware durch externe Dienstleister
Fernwartungssoftware
externe Dienstleister für Lohnabrechnung oder Buchhaltung
Wichtig: Prüfen Sie bei jedem externen Dienstleister, ob dieser personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet oder Zugriff auf solche Daten erhalten kann.
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Dazu gehören zum Beispiel:
Name
Anschrift
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
IP-Adresse
Kundennummer
Zahlungs- oder Kontodaten
Was wird im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag beschreibt unter anderem, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck die Verarbeitung erfolgt und welche Schutzmaßnahmen gelten.
Typische Inhalte sind:
Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Art und Zweck der Verarbeitung
Art der personenbezogenen Daten
Kategorien betroffener Personen
technische und organisatorische Maßnahmen
Rechte und Pflichten der Beteiligten
Regelungen zu Unterauftragnehmern
Kontroll- und Mitwirkungspflichten
Löschung oder Rückgabe von Daten nach Vertragsende
Muss der Vertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag kann auch elektronisch abgeschlossen oder bereitgestellt werden.
Wichtig ist, dass der Abschluss dokumentiert wird und der Vertrag dem jeweiligen Kundenkonto bzw. Vertrag zugeordnet werden kann.
Wo finde ich den Auftragsverarbeitungsvertrag bei checkdomain?
Sie finden den Auftragsverarbeitungsvertrag in Ihrem checkdomain-Kundenbereich unter Meine Daten > Auftragsverarbeitung.
Vertrag erstellen und herunterladen
Öffnen Sie im Kundenbereich den Bereich Auftragsverarbeitung.
Stimmen Sie dem Auftragsverarbeitungsvertrag über die angezeigte Auswahlbox zu.
Klicken Sie auf Vertrag erstellen.
Der Vertrag wird anschließend an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.
Über Download können Sie den Vertrag zusätzlich herunterladen.
Der Vertrag bleibt im Kundenbereich gespeichert und kann dort erneut heruntergeladen werden.