In diesem Artikel erfahren Sie, warum eine Domainkündigung oder eine Freigabe zum Providerwechsel nicht durchgeführt werden kann.
Eine Domain kann nur gelöscht oder zum Providerwechsel freigegeben werden, wenn eindeutig nachweisbar ist, dass die berechtigte Person dies beauftragt hat. Das ist notwendig, weil checkdomain gegenüber der jeweiligen Vergabestelle im Zweifel nachweisen können muss, dass die Domain gelöscht oder freigegeben werden durfte.
Eine Domainkündigung oder Freigabe zum Providerwechsel kann aus folgenden Gründen scheitern:
Wenn Sie per Post kündigen, kann checkdomain erst reagieren, wenn das Schreiben tatsächlich eingegangen ist. Bleibt die Bestätigung per E-Mail aus, ist die Kündigung möglicherweise nicht angekommen.
Wenn Sie einen Nachweis über den Versand und Eingang benötigen, senden Sie Ihr Schreiben per Einschreiben mit Rückschein.
Wenn Sie per Fax kündigen oder eine Freigabe zum Providerwechsel senden, achten Sie auf folgende Punkte:
Ein Sendebericht bestätigt nur, dass ein Fax gesendet wurde. Er bestätigt nicht, dass der Inhalt lesbar oder vollständig bei checkdomain angekommen ist.
Eine Kündigung oder Freigabe kann nicht bearbeitet werden, wenn das Fax nicht lesbar ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die übertragenen Seiten leer, beschädigt, unvollständig oder stark verzerrt sind.





Wenn Sie keine E-Mail-Bestätigung zur Domainkündigung oder Freigabe zum Providerwechsel erhalten haben, kontaktieren Sie den checkdomain-Support.
Der Support kann prüfen, ob Ihre Kündigung oder Freigabe eingegangen ist und ob alle notwendigen Angaben vollständig und lesbar vorliegen.