AGB - "Kunden werben Kunden"-Programm

§ 1. Geltungsbereich von Abschnitt 2 und Programmbeschreibung

Die vorliegenden AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse im Rahmen des "Kunden werben Kunden"-Programms der checkdomain GmbH, Große Burgstraße 27/29, 23552 Lübeck (im Folgenden: checkdomain). Das Programm bietet Bestandskunden von checkdomain die Möglichkeit, Neukunden für checkdomain zu werben und für jede erfolgreiche Werbung eine Prämie von checkdomain zu erhalten.

§ 2. Begriffsbestimmungen

Im Rahmen von Abschnitt 2 dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:

(1) Werbender: jede volljährige natürliche oder juristische Person, die bei checkdomain als Kunde im Sinne der Standard-AGB registriert ist; die Kundeneigenschaft muss zwingend zum Zeitpunkt der Vornahme der Werbungshandlung vorliegen; weder der Werbende noch dessen Angehörige dürfen zum Zeitpunkt der Werbehandlung Mitarbeiter von checkdomain sein;

(2) Werbungshandlung: jede Handlung, durch die der Werbende einem bei checkdomain zu diesem Zeitpunkt nicht registrierten Dritten (Werbeadressat) die kostenpflichtige Registrierung bei checkdomain vorschlägt; checkdomain lässt - vorbehaltlich der Fälle von § 5 Absatz 3 dieser AGB - sämtliche Werbekanäle (z.B. SEA, Facebook, E-Mail etc.) zu und stellt Werbematerial als Muster zur Verfügung; der Werbende muss jedoch selbstständig sicherstellen, dass er bei der Werbungshandlung nicht gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht verstößt;

(3) erfolgreiche Werbung: liegt vor, wenn sich ein Dritter in kausaler und technisch nachvollziehbarer Folge einer Werbungshandlung, insbesondere durch den Klick auf einen Partnerlink, als Neukunde bei checkdomain registriert, den ggü. checkdomain bei der Erstbestellung fällig werdenden Vergütungsanspruch (mindestens 10,00 EUR brutto) entrichtet und den Vertrag nicht innerhalb der vertraglich hierfür vorgesehenen Fristen kündigt (vgl. zu den Kündigungsfristen: § 3 Abs. 3 der Standard-AGB); es wird darauf hingewiesen, dass checkdomain nicht verpflichtet ist, den empfohlenen Dritten als Neukunden zu registrieren, sodass der Werbende im Falle einer abgelehnten Registrierung keinen Anspruch auf die Prämie erlangt;

(4) Geworbener/Neukunde: jede natürliche oder juristische Person, die sich infolge einer erfolgreichen Werbung bei checkdomain registriert und die weder zum Zeitpunkt der Registrierung noch in der Vergangenheit als Kunde bei checkdomain registriert gewesen ist; der Vergütungsanspruch des Werbenden für die Werbung (Prämie) entsteht nur, wenn der geworbene Dritte tatsächlich Neukunde im Sinne dieser Definition war;

(5) Prämie: Vergütung, die checkdomain dem Werbenden für jede erfolgreiche Werbung auszahlt; die Prämie kann nur dem Guthabenkonto des Werbenden gutgeschrieben werden.

§ 3. Ablauf der Werbung

(1) Die Werbungshandlung darf - vorbehaltlich der Einschränkungen in § 5 Absatz 3 dieser AGB - über alle Werbekanäle (z.B. Social Media, E-Mail etc.) ausgeführt werden.

(2) Der Werbende kann seinen persönlichen Partnerlink Dritten zur Verfügung stellen (z.B. in Social Media, auf der eigenen Webseite, als QR-Code etc.). Wenn der Neukunde auf den Link klickt oder diesen direkt im Browser eingibt, speichert checkdomain die Partner-ID des Werbenden für 30 Tage in einem Cookie. Innerhalb dieses Zeitraumes muss der der Neukunde eine Bestellung tätigen, damit eine Zuordnung zum Werbenden erfolgen kann. Bestehende Cookies werden von Cookies anderer Werbender überschrieben. Die Zuordnung erfolgt zu demjenigen Werbenden, über dessen Link der Neukunde zuletzt zu checkdomain gelangt ist.

§ 4. Vergütungsanspruch, Vergütungsbedingungen, Verfall und Rückforderung

(1) Der Werbende erlangt im Falle der erfolgreichen Werbung eines Neukunden einen Vergütungsanspruch (Prämie) gegen checkdomain. checkdomain entscheidet eigenständig über die Registrierung des empfohlenen Neukunden. Ein Anspruch auf die Prämie entsteht nicht, wenn checkdomain die Registrierung des empfohlenen Neukunden - gleich aus welchen Gründen - verweigert. checkdomain behält sich die jederzeitige Änderung der Prämienhöhe vor. Die Höhe der Prämie ist variabel. Die aktuelle Höhe finden Sie hier. Änderungen der Prämienhöhe, die nach Vornahme der Werbehandlung erfolgen, haben keinen Einfluss auf die Prämienhöhe.

(2) Der Vergütungsanspruch wird erst fällig, wenn alle Bedingungen einer erfolgreichen Werbung im Sinne von § 2 Ziff. 3 dieser AGB erfüllt sind.

(3) Die Auszahlung der Prämie erfolgt grundsätzlich durch eine Gutschrift auf das Guthabenkonto des Werbenden.

(4) Sollte der Neukunde den Vertrag mit checkdomain nach der Registrierung anfechten oder durch außerordentliche Kündigung beenden, verfällt der Anspruch des Werbenden auf die Prämie, sofern checkdomain darlegen und beweisen kann, dass der Grund für die Vertragsbeendigung durch den Neukunden allein vom Werbenden zu vertreten ist (z.B. bei nachgewiesener Täuschung durch den Werbenden). Im Falle des Verfalls einer bereits ausgezahlten Prämie ist diese der checkdomain zu erstatten. Der Werbende ist Schuldner des vollen Prämienbetrages; dies gilt auch dann, wenn er die Prämie mit dem Neukunden geteilt hat. Die Erstattung erfolgt durch die Verrechnung des ausgezahlten Betrags mit dem Guthaben auf dem Guthabenkonto des Werbenden. Sofern das Guthabenkonto des Werbenden keine hinreichende Deckung aufweist ist der überzahlte Betrag durch eine Überweisung an checkdomain zu begleichen.

§ 5. Pflichten des Werbenden

(1) Der Werbende ist verpflichtet sich bei allen Handlungen, die im Zusammenhang mit der Werbung von Neukunden stehen, an diese AGB und an die sonstigen Vertragsbedingungen sowie an geltendes Recht zu halten. Der Werbende muss sicherstellen, dass der Werbeadressat die Kontaktaufnahme durch checkdomain wünscht. Im Falle der Kontaktaufnahme mit dem Werbeadressaten, gestattet der Werbende der checkdomain GmbH den namentlichen Verweis auf den Werbenden. Der Massenversand von Empfehlungsemails (Spam) ist ausdrücklich untersagt.

(2) Der Werbende hat sicherzustellen, dass der Werbeadressat volljährig und geschäftsfähig ist. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass die Neukundenwerbung weder auf einer Täuschung noch einer anderweitig unzulässigen Willensbeeinflussung beruht. Im Rahmen der verkehrsüblichen Sorgfalt hat der Werbende zudem geeignete Maßnahmen zu treffen, um Fehlvorstellungen, die zu einer Kündigung, Anfechtung oder einer sonstigen Beendigung des Vertrags mit checkdomain durch den Werbeadressaten führen könnten, zu vermeiden.

(3) checkdomain legt großen Wert auf ein seriöses Image. Dem Werbenden ist es daher untersagt Werbekanäle zu verwenden, deren Inhalte gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere ist die Neukundenwerbung über Webseiten oder Social-Media Portale untersagt, die folgende Inhalte aufweisen:

  1. gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Darstellungen und/oder Inhalte;
  2. volksverhetzende, rechtsextremistische und/oder verfassungsfeindliche Darstellungen und Inhalte;
  3. Darstellungen und Inhalte, die zu Straftaten auffordern;
  4. pornographische Inhalte (insbesondere sexuelle Gewaltdarstellungen);
  5. sonstige gegen geltendes Recht (insb. Strafrecht) und/oder die guten Sitten verstoßende Inhalte.

§ 6. Ausschluss aus dem "Kunden werben Kunden"-Programm

(1) checkdomain ist berechtigt, die bei ihm registrierten Kunden aus dem "Kunden werben Kunden"-Programm auszuschließen, vorübergehend zu sperren oder sonstige Sanktionsmaßnahmen gegen sie zu verhängen. Derartige Sanktionsmaßnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn der Werbende im Zusammenhang mit der Neukundenwerbung gegen diese AGB, sonstige Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt oder der Verdacht eines Missbrauchs des "Kunden werben Kunden"-Programms durch den Werbenden besteht. Die jeweils verhängte Sanktionsmaßnahme muss von checkdomain nicht begründet werden. Ein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung einer solchen Begründung besteht nicht.

(2) Das Vertragsverhältnis zwischen checkdomain und dem Werbenden im Sinne der Standard-AGB bleibt von der Sanktionsmaßnahme im Sinne von Absatz 1 unberührt.

§ 7. Verletzung von Drittrechten

Jedes registrierte Mitglied hat eigenständig sicherzustellen, dass er im Rahmen der Neukundenwerbung keine Drittrechte verletzt und alle vertraglichen und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen (inkl. dieser AGB) einhält. Das Mitglied stellt checkdomain von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund seines rechtswidrigen Verhaltens gegen checkdomain geltend machen können. Hiervon umfasst sind auch die angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung, insbesondere die Gerichts- und Anwaltskosten in deren gesetzlicher Höhe. Satz 2 gilt nicht, wenn das Mitglied die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. In jedem Fall ist das Mitglied jedoch verpflichtet, checkdomain bei einer möglichen Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren und alle zur Überprüfung und Verteidigung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

§ 8. Vorbehalt der Änderung und entsprechende Anwendung von Abschnitt 1

(1) checkdomain behält sich die jederzeitige Änderung oder Aufhebung der "Kunden werben Kunden"-AGB vor. § 14 der Standard-AGB gilt in diesem Falle entsprechend.

(2) Im Übrigen gelten die §§ 8, 12, 13 und 15 der Standard-AGB für die "Kunden werben Kunden"-AGB entsprechend.