Es muss die VAT-Nr./Personalsausweis-ID angegeben werden.
Laut neuer Policies der spanischen Registry müssen in Spanien ansässige Inhaber und Admin-C eine gültige Identifikationsnummer angeben. Seit dem 6. Januar 2015 sind deshalb die folgenden Richtlinien erforderlich, wenn der Inhaber oder Admin-C eine Adresse in Spanien verwendet:
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Was wir in Deutschland einfach aus dem Englischen übernommen haben, hat in Spanien seinen eigenen wohlklingenden Namen: Dominios nennt der Spanier seine Domains, die mit der länderspezifischen Top Level Domains (ccTLD) .es enden. Die Domainendung .es existiert seit 1988 und wird vom Network Information Center of Spain verwaltet. Im Vergleich zu Domainendungen wie .com oder .de zählt .es zu den kleineren Nummern: Aktuell (Stand Februar 2016) sind 1,8 Millionen .es-Domains registriert.
Was auf den ersten Blick nach mangelnder Leidenschaft der Spanier für ihre ccTLD aussieht, hat seine Ursachen in einer über Jahre sehr restriktiv gehaltenen Vergabepolitik: Die Registrierung von .es-Domains war lediglich einem eingeschränkten Kreis von Nutzern möglich, etwa Hochschulen.
Nach anhaltender Kritik an diesem nicht mehr zeitgemäßen System wurde die Vergabepolitik im Jahr 2005 umgestellt. Seitdem zählt die Domainendung .es zu den ausgesprochen pflegeleichten Kandidaten und zu den Domainendungen mit hohen Zuwachsraten.
Inhaber einer .es-Domainendung kann jede natürliche oder juristische Person werden – ein Wohnsitz in Spanien ist dafür nicht nötig. Benötigt wird bei der Registrierung lediglich die Nummer des Personalausweises beziehungsweise die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Eine .es-Domain muss aus mindestens drei Zeichen bestehen und darf höchstens 65 Zeichen lang sein. Sonderzeichen sind – inklusive deutscher Umlaute – erlaubt. Unterhalb der ccTLD .es werden auch zwei Second Level Domains vergeben. com.es richtet sich an kommerzielle Unternehmungen. org.es ist in erster Linie für Organisationen gedacht.