Auf einer Blacklist – übersetzt „schwarze Liste“ – landen Webseiten oder IP-Adressen, die durch erhebliche Regelverstöße im Netz aufgefallen sind. Dabei kann es sich um massenhaftes Spamming, aber zum Beispiel auch um jugendgefährdende Inhalte handeln. Geführt werden die Blacklists von den Suchmaschinen. Diese löschen die indizierten Seiten aus ihrem Datenbestand, so dass die entsprechende Seite bei Suchanfragen nicht mehr aufgeführt wird. Dieser Vorgang lässt sich nur selten wieder rückgängig machen.
Blacklists kommen im Netz überall da zur Anwendung, wo es um das Herausfiltern unerwünschter Inhalte geht. Das ist zum Beispiel bei Spamfiltern der Fall. Sie benutzen Blacklists, auf denen Absender verzeichnet sich, deren Mails grundsätzlich als Spam gelten. Blacklists lassen sich aber auch für Zensur anwenden, etwa wenn eine Regierung bestimmte Inhalte nicht im Netz sehen möchte
Wie kommt eine Webseite auf eine Blacklist?
Jede Suchmaschine betreibt ihre eigene Blacklist und arbeitet dabei mit länderspezifischen Listen, da die gesetzlichen Vorgaben stark variieren. Um auf einer Blacklist zu landen, sind keine Beschwerden von Usern nötig – die Suchmaschinen handeln hier ganz automatisch und von sich aus. Entsprechende Seiten werden aus dem Index verbannt, sobald eine Suchmaschine feststellt, dass gegen ihre Richtlinien verstoßen wird. Ob die eigene Webseite auf der Blacklist steht, kann über eine simple Suchmaschinenfrage ermittelt werden.
Es kann durchaus passieren, dass eine Webseite auf dem Index landet, ohne dass ihr Betreiber etwas Böses beabsichtigt hatte oder sich überhaupt darüber im Klaren ist, dass gegen Richtlinien verstoßen wurde. Google setzt sich deshalb – sofern möglich – mit dem Administrator der Seite in Kontakt, um diesen zu informieren. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über die Google Webmaster Tools.
Aus Versehen auf der Blacklist gelandet?
Wer fälschlicherweise auf der Blacklist gelandet ist, hat die Möglichkeit, ein sogenanntes Reinclusion Request zu stellen und die Wiederaufnahme in die Suchmaschinen-Anzeige zu beantragen. Wichtig ist dann, die Ursache zu klären, weshalb die Webseite auf der Blacklist steht.
Übrigens: Als Gegenstück zur Blacklist gibt es auch eine Whitelist. Auf ihr finden sich alle Absender, von denen garantiert kein Spam beziehungsweise eine Gefährdung ausgeht. Bei Absender beziehungsweise Webseiten die weder auf der einen noch auf der anderen Liste stehen, entscheiden die Filter individuell.