Post vom Anwalt: Was tun bei Abmahnungen?

Es kann jeden treffen: Abmahnungen sind im Internetbereich an der Tagesordnung. Das liegt zum einen sicherlich daran, dass immer wieder die Sorgfalt über Bord geworfen und nach dem Motto „Passt schon“ gearbeitet wird. Zum anderen haben sich Abmahnungen aber auch ganz einfach zu einem lukrativen Geschäft für Anwälte entwickelt – mittlerweile leben ganze Kanzleien vom Abmahnwesen. Wir möchten heute zeigen, was sich hinter dem Begriff Abmahnung genau verbirgt und wie Du am besten reagierst, wenn Du eine Abmahnung bekommt. Bevor es los geht aber noch eine Anmerkung: Unsere Tipps können nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen – bitte nimm im Falle eines Falles immer Kontakt mit einem entsprechenden Experten auf!

Was ist eine Abmahnung?

Mit einer Abmahnung bekommst Du eine formale Aufforderung, eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen oder vorzunehmen. Im Bereich von Blogs und Webseiten ergehen Abmahnungen meist im Zusammenhang mit (angeblichen) Verstößen gegen das Urheberrecht, es kann aber auch Ärger wegen des Marken- oder des Wettbewerbsrechts geben. Den Gesetzestext dazu kannst Du unter anderem hier einsehen.

Eine Abmahnung kannst Du zum Beispiel bekommen

– weil Dein Impressum nicht vollständig ist (auf Deiner Webseite, Deinem Blog, aber auch auf der Facebook-Seite von Unternehmen);

– weil Buttons in Deinem Online-Shop nicht korrekt beschriftet sind;

– weil Du in einem Blogartikel Fotos verwendest, an denen Du nicht die Rechte besitzt;

– weil Du ganze Texte von anderen Seiten 1:1 auf Deine Seite kopiert hast, ohne Wissen und Einverständnis der Urheber.

Eine Abmahnung muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen – im Prinzip reicht auch eine Mail oder ein Telefonat. Allerdings muss der Abmahner nachweisen, dass er die Abmahnung ordnungsgemäß zugestellt hat, weshalb sie normalerweise als Brief oder Fax verschickt wird.

Kern einer Abmahnung ist die Unterlassungserklärung, in der Du Dich dazu verpflichten sollst, Handlung X nicht mehr zu wiederholen (etwa die Verwendung eines Fotos) oder Handlung Y zu unternehmen (also zum beispiel das Impressum zu komplettieren). Verstößt Du dagegen, droht Dir eine sogenannte Vertragsstrafe, die in der Regel bei mehreren 1000 Euro liegt.

Abgemahnt – was tun?

Der Grund für eine Abmahnung mag Dir lächerlich vorkommen – die Abmahnung ist es deshalb leider noch lange nicht. Entsprechend ernst musst Du so ein Schreiben leider nehmen. Denn so gut wie immer geht es bei Abmahnungen um eine ganze Menge Geld.

Natürlich bleibt es Dir überlassen, nicht zu reagieren, wenn Du absolut sicher bist, dass die Vorwürfe in der Abmahnung in keiner Weise zutreffen. Aber auch in diesem Fall musst Du Dir zumindest die Arbeit machen, die Gegenseite über Deine „Nicht-Reaktion“ zu unterrichten. Ansonsten kann es sehr schnell zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen und Du hast neben dem Ärger auch erst einmal die Kosten für Deinen Anwalt am Hals.

Besser ist es, aktiv auf eine Abmahnung zu reagieren. Grob gesagt gibt es hier drei Handlungsalternativen:

– Du kannst die Unterlassungserklärung abgeben (eventuell mit Änderungen von Deiner Seite)

– Du kannst die Erklärung schriftlich verweigern

– Du kannst eigene Rechtsmittel einlegen

Eigene Rechtsmittel einlegen

Bei einer offensichtlich unbegründeten Abmahnung (etwa im Falle von Abmahnungs-Abzockern) steht es Dir zum Beispiel offen, eine Gegenabmahnung abzuschicken. Dafür brauchst Du auf jeden Fall einen Anwalt, der auf den Bereich Online-Recht spezialisiert ist. Mit der Gegenabmahnung wird Dein Gegner darauf hingewiesen, dass seine Abmahnung fehlerhaft ist und erhält seinerseits eine Unterlassungserklärung inklusive Kostenrechnung. Für Dich bedeutet das, Du gehst erst einmal ins finanzielle Risiko für die Anwaltskosten und eine mögliche Klage. Erfahrungsgemäß schreckt aber schon allein die Drohung einer Klage Abzocker ab, so dass es von dieser Seite keine weiteren Forderungen mehr gibt.

Unterlassungserklärung unterzeichnen

Der Abmahner hat Recht, Du hast leider wirklich einen Fehler gemacht? Dann bleibt Dir eigentlich nichts anderes übrig, als die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Das ist noch am ehesten die Garantie, das Risiko zu begrenzen und einem langwierigen Streit aus dem Weg zu gehen.

Wobei Du – trotz Zeitdrucks aufgrund der gesetzten Frist – nie eine derartige Erklärung ohne eigehende Prüfung durch einen juristischen Profi abgeben solltest. Die in der Abmahnung enthaltende Unterlassungserklärung ist eine Art „Vorschlag“, der verändert werden kann. Um welche Punkte und Formulierungen es dabei geht und wie was abgefasst werden muss, ist ganz klar eine Sache für Spezialisten.

Wer als Laie selber Änderungen vornimmt, riskiert vor allem eines: neuen Ärger. Schon der kleinste Fehler ist für Deinen Gegner eine optimale Vorlage, um in die nächste Runde zu gehen.

Streitpunkt Anwaltskosten

Die Anwaltskosten sind für Abgemahnte meist der größte Schocker. Die Kosten hängen vom Streitwert ab, der im Online-Bereich schnell bei 10 000 Euro und mehr liegt. Anwaltskosten ab 500 Euro aufwärts sind deshalb keine Seltenheit. Es ist aber strittig, ob die Kosten wirklich übernommen werden müssen. Grundsätzlich müssen sie das bei berechtigten Abmahnungen eigentlich, besagt die Rechtssprechung. Gerade bei Abmahnungen, die fraglich sind, gibt es aber auch immer wieder Betroffene, die – in Absprache mit ihrem Anwalt – die Unterlassungserklärung unterzeichnen, sich abe weigern, die Anwaltskosten des Gegners zu begleichen. Mit diesem „Trick“ ist der Gegner unter Zugzwang: Er müsste die Kosten separat vor Gericht einklagen.

Allerdings funktioniert dieses Verfahren nur bei einem vergleichsweise kleinen Streitwert, bei dem es sich für den abmahnenden Anwalt nicht wirklich lohnt, viel Zeit zu investieren. Bei hohen Streitwerten kann es dagegen durchaus sein, dass es eine entsprechende Klage gibt. In diesem Fall ist Verhandeln dann vermutlich die bessere Taktik.

Fristen einhalten

Egal wie Du auf eine Abmahnung reagierst: Du musst unbedingt die Fristen beachten. Und die sind oft – ganz bewusst – sehr kurz gesetzt: Manchmal bleiben Dir nur 48 Stunden. Hast Du innerhalb dieser Zeit nicht die Möglichkeit, Dir kompetenten juristischen Rat einzuholen, musst Du um eine Fristverlängerung bitten. Das sollte grundsätzlich schriftlich geschehen, damit Du etwas in der Hand hast.

Und: So ärgerlich eine Abmahnung ist und so gerne Du Deinem Gegnger bzw. dessen Anwalt gerne persönlich die Meinung sagen würdest – lass es lieber! Wickle diese blöde Angelegenheit am besten nur über Deinen Anwalt ab und nimm keinen direkten Kontakt zum gegnerischen Anwalt auf. Mit solchen Gesprächen lieferst Du der gegnerischen Fraktion nur noch mehr Munition.

Ebenso tabu sind reuige Selbstbezichtigungen, mit denen Du Deine Gegener zum Einlenken bewegen möchtest (nach dem Motto: „Ich bin doch nur ein armer Blogger/kleiner Shopbetreiber… und wusste gar nicht, dass ich das nicht durfte“). Für den Anwalt der anderen Seite sind sowas 1A-Beweise, die den Streit für Dich noch schlimmer machen können.

Also: Bewahre einen klaren Kopf, suche Dir einen guten, spezialisierten Anwalt und dann entscheide mit ihm gemeinsam, welches Vorgehen für Dich in Frage kommt!