Einkaufen ohne Limits: Die Domainstarts im September

Shopaholics kommen diesen Monat voll auf ihre Kosten – zumindest wenn sie das Online-Shopping lieben. Denn da dürfte das Angebot dank der nTLD-Neustarts im September in den kommenden Wochen nochmal erheblich wachsen. Was sonst noch auf Eurem Domain-Einkaufszettel landen könnte beziehungsweise was sich in der Domainwelt getan hat, erfahrt Ihr in unserem September-Überblick.

Zum .shopping in den .shop: Kauf Dich glücklich!

Tatsächlich gibt es diesen Monat nur drei Neustarts, doch die haben es in sich:

Am 21. September startet die

Am 26. September startet die

Am 28. September startet die

Von der Wunschliste in den Einkaufskorb: nTLDs bei checkdomain registrieren

Um bei checkdomain eine neue Domain zu registrieren müsst Ihr weder lange sparen noch mit einem komplizierten Buchungssystem kämpfen. Wir machen Euch das Domain-Shopping gewohnt einfach.

Sobald eine Domainendung und die Live-Registrierung gestartet ist, läuft alles ganz normal über unseren Domain-Check. Überprüft hier, ob Eure Wunschadresse noch frei ist. Wenn ja, geht es gleich weiter zum Registrierungsprozess und dann ab Richtung Kasse.

Eure Wunsch-Endung lässt sich noch etwas auf sich warten? Dann nutzt doch die Möglichkeit der kostenlosen und unverbindlichen Vorbestellung – ebenfalls über den Domain-Check zu erreichen.

Wichtig zu wissen: Wir können Euch leider nicht garantieren, dass die Vorbestellung auch tatsächlich zu Eurer Wunsch-Domain führt – andere Nutzer können die selbe Domain bei anderen Anbietern ebenso reservieren und manchmal kommt es auch vor, dass die Vergabestelle bestimmte Domains sperrt.

Hilfreich ist es auch, wenn Ihr Euch bereits im Vorfeld darüber informiert, ob es besondere Vergabebedingungen für Eure Wunsch-TLD gibt. Einen Überblick dazu findet Ihr auf  unserer Webseite im Bereich „Domains“.

Neuer Rekord: 135 Millionen für .web-TLD

Das Shopping-Fieber scheint auch in der Domain-Szene zu grassieren – und dabei ist die Geldbörse offenbar richtig gut gefüllt: 135 Millionen US-Dollar hat es sich das Unternehmen Nu Dot Co LLC kosten lassen, künftig als Vergabestelle für die neue Endung .web zu agieren.

Mit dieser Rekordsumme bekam Nu Dot Co im Rahmen einer sogenannten ‚Auction of last resort‘ den Zuschlag und setzte sich damit gegen sieben Konkurrenten durch. Den bisherigen Rekord hatte die Endung .shop gehalten, die ihrer Registry immerhin 41,5 Millionen US-Dollar Wert war.

Der Versteigerung vorangegangen war eine langwierige Auseinandersetzung zwischen den einzelnen Bewerbern. Unter anderem war noch wenige Tage vor der Auktion vergeblich versucht worden, diese per Klage zu stoppen. Zuvor hatten zwei Konkurrenten von der Internetverwaltung ICANN eine Verlegung der Versteigerung gefordert, waren damit aber ebenfalls gescheitert.

Auslöser dafür war die Vermutung der Mitbewerber, dass sich die Eigentumsverhältnisse bei Nu Dot Co geändert hätten und ein unbekannter, aber enorm finanzstarker Partner neu mit an Bord sei. Nu Dot bestritt das, die ICANN glaubte dem Unternehmen. Das Ende vom Lied: Schon kurz nach der Versteigerung gab das Unternehmen VeriSign – seines Zeichens unter anderem zuständig für die Vergabe der Domainendung .com – zu,  Nu Dots Auktions-Gebot finanziell unterstützt zu haben.

Keine gute Idee: PokémonGo-Domains registrieren

Die Idee liegt nahe, mit eigenen Webangeboten in den Hype um das Augmented Reality-Spiel PokémonGo einzusteigen. Und genau das haben laut einem Bericht des Domain-Experten Elliot Silver bereits mehrere 1000 Menschen getan. Doch die Registrierung entsprechender Domains kann teuer werden: Sie bergen das große Risiko, Markenrechte des japanischen Spieleherstellers Nintendo zu verletzen.

Nach Angaben von Silver waren bereits eine Woche nach dem Start von PokémonGo allein 4000 .net- und .com-Domains mit PokémonGo-Bezug registriert. Dazu kommen noch die Registrierungen unter Länderendungen. Eigene Webseiten rund um das Spiel zu betreiben, können jedoch schnell vor Gericht enden – schließlich handle es sich beim Begriff Pokémon um eine eingetragene Marke.

Nach Klage: lidl.store muss zu machen

Wie so ein Verfahren aussehen kann, hat gerade die Discounterkette Lidl beziehungsweise die Lidl Stiftung & Co. KG vorgeführt: In einem sogenannten Uniform Rapid Suspension-Verfahren (URS) hat sie die Schließung der Domain lidl.store erstritten. Dem Besitzer der Domain – einem Mann aus Saudi-Arabien – hatte Lidl eine Verletzung der Markenrechte vorgeworfen.

Im Rahmen des Verfahrens gab der Mann an, dass er die Domain nur in Saudi-Arabien nutzen und keine Verbindung zu Lidl herstellen wollte. Außerdem hielt er den Domainnamen für generisch. Die Gegenargumentation von Lidl lautete, dass die Domain von ihrem Betreiber lediglich geparkt worden und dann in den Verkauf gegeben worden sei.

Das Schiedsgericht folgte der Argumentation des Discounters: Die Marke Lidl sei weithin bekannt und nicht generisch. Ein Domainname wie lidl.store berge die Gefahr unerwünschter Verwechslungen. Dem Domaininhaber attestierte das Gericht Böswilligkeit: Er hätte aufgrund der weltweiten Bekanntheit von Lidl den Markennamen bereits vor der Registrierung kennen müssen. Es sei naheliegend, dass er die Domain nur registriert habe, um von dem Markennamen zu profitieren.