Betrifft die DSGVO auch private Websites?

In diesem Artikel erfahren Sie, ob die DSGVO auch private Websites betreffen kann.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Ob die DSGVO auf eine private Website anwendbar ist, hängt vom konkreten Inhalt, der technischen Umsetzung und der Verarbeitung personenbezogener Daten ab.

Gilt die DSGVO auch für private Websites?

Ja, die DSGVO kann auch private Websites betreffen. Entscheidend ist nicht nur, ob eine Website kommerziell betrieben wird, sondern ob personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Die DSGVO gilt grundsätzlich für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten. Ausgenommen sind rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten. Diese Ausnahme wird häufig als Haushaltsausnahme bezeichnet. 

Wann kann eine private Website betroffen sein?

Eine private Website kann betroffen sein, wenn sie öffentlich im Internet erreichbar ist und personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Personenbezogene Daten können zum Beispiel sein:

  • IP-Adressen in Server-Logfiles
  • Namen oder E-Mail-Adressen in Kontaktformularen
  • Kommentare oder Gästebucheinträge
  • Newsletter-Anmeldungen
  • Tracking- oder Analyseinformationen
  • eingebettete Inhalte externer Anbieter
  • Bilder oder Informationen über identifizierbare Personen

Was bedeutet die Haushaltsausnahme?

Die Haushaltsausnahme kann greifen, wenn personenbezogene Daten ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten verarbeitet werden.

Bei einer öffentlich erreichbaren Website ist diese Grenze jedoch schnell überschritten, weil die Inhalte und technischen Datenverarbeitungen nicht mehr nur im rein privaten oder familiären Bereich stattfinden können.

Wichtig: Eine Website ist nicht automatisch von der DSGVO ausgenommen, nur weil sie ohne Gewinnerzielungsabsicht oder für private Inhalte betrieben wird.

Was sollte geprüft werden?

Prüfen Sie bei einer privaten Website insbesondere folgende Punkte:

  • Ist die Website öffentlich erreichbar?
  • Werden IP-Adressen in Server-Logfiles verarbeitet?
  • Gibt es Kontaktformulare, Kommentare oder Gästebücher?
  • Werden externe Dienste wie Google Fonts, YouTube, Karten oder Social Media eingebunden?
  • Werden Cookies, Tracking oder Analyse-Tools eingesetzt?
  • Werden Bilder oder Angaben zu anderen Personen veröffentlicht?

Datenschutzerklärung prüfen

Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, sollten Besucherinnen und Besucher verständlich darüber informiert werden. In vielen Fällen ist dafür eine Datenschutzerklärung erforderlich.

Weitere Informationen dazu finden Sie in dieser Anleitung:

Wann benötigt man eine Datenschutzerklärung?

Fazit

Auch private Websites können von der DSGVO betroffen sein. Entscheidend ist, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden und ob die Verarbeitung noch unter eine rein persönliche oder familiäre Tätigkeit fällt.

Prüfen Sie daher auch bei privaten Websites, ob eine Datenschutzerklärung oder weitere Datenschutzmaßnahmen notwendig sind.